Leitfaden zu den Neuerungen in der Weinkennzeichnung
Die geografischen Weinkennzeichnungsregeln für Winzer:innen wurden im Zuge einer Überarbeitung der geltenden Europäischen Verordnungsvorschriften1 er- weitert und die deutschen Normen der WeinV in den vergangenen Jahren immer weiter an das „romanische Herkunftsmodell“ angepasst. So gelten neue Kenn- zeichnungsvorschriften insbesondere betreffend die Verwendung von Bereichs- und Lagen-/Gemeindenamen für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung sowie die Bezeichnungen für „Erste Gewächse“ und „Große Gewächse“, die ab JG 2024 einheitlich für alle Produzenten gelten werden. Neu ist vor allem, dass die Begriffe der „entalkoholiserten“/ “teilweise entalkoholisierten“ Weine erstmals europaweit einheitlich reguliert und mit Wirkung zum 01.01.2023 in der deutschen WeinV adaptiert worden. Darüber hinaus bringt die jüngste GMO-Reform (Common Agricultural Policy (CAP) der EU weitere Änderungen der Etiket- tierungs- und Informationsvorschriften zum Schutz der Verbraucher, etwa die auch für Weine verpflichtend werdenden Angaben betreffend Nährwerte und Zutatenliste (auch mittels sog. „E-Label“) sowie eines Mindesthaltbarkeitsdatums bei bestimmten „entalkoholisierten“ Weinen.
Die nachfolgende Darstellung ermöglicht einen Überblick über wichtige Neuerungen der EU-Verordnungen und der WeinV und soll eine Orientierungshilfe für eine korrekte Etikettierung von deutschen Weinen geben.